Die Bürgerinitiative „Hofacker Weiler“ ( BIHW ) informiert die Bevölkerung über den drastischen Flächenverbrauch in Deutschland und über dessen irreparable Folgen


Flächenfraß ist die nicht mehr in ihren ursprünglichen Zustand zurückführbare Umwandlung von zuvor naturbelassenen Freiflächen oder landwirtschaftlich genutzten Böden in Siedlungs- und Verkehrsflächen

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Die letzten drei Annoncen von insgesamt sechs bisherigen in den Gemeindenachrichten Keltern 60. Jahrgang Nr. 28 | Freitag, 10. Juli 2026, S. 32, 60. Jahrgang Nr. 35 | Freitag, 28. August 2026, S. 36 und 60. Jahrgang Nr. 36 | Freitag, 04. September 2026, S. 23 Foto: Heiderose Manthey.

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2026-09-04
aktualisiert 2026-09-05 | 2026-09-06


Weiler / Keltern. Gleich zu Beginn der Annonce bedankt sich die Leiterin der Bürgerinitiative „Hofacker Weiler“ ( LBIHW ), Frau Ina Leibeck, bei der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und bei der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER ( WIW ), vertreten im Gemeinderat in Keltern, für deren Veröffentlichungen zum Vorgehen – GEGEN den Aufstellungsplan der Gemeinde Keltern – mit dem Ziel, die Zubetonierung des Hofackers zu stoppen mit den Worten

Die BIHW bedankt sich bei der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ und bei der Wählervereinigung „WIR-IN-WEILER ( WIW )“ an dieser Stelle für das Aufgreifen der Thematik „Flächenfraß“ und besonders für die unkonventionelle Art einen Ausgleich zwischen den Befürwortern und Gegnern der Überbauung zu schaffen und die Annäherung an die Anders-Denkenden zu suchen.

Die Initiative verweist dabei auf die Publikationen „Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Keltern, den Gemeindenachrichten Keltern, 60. Jahrgang Nr. 31, Freitag, 31. Juli 2026, S. 28/29“ durch die Grünen und für den Artikel „Grenzen des Wachstums“– nicht erneuerbare Ressourcen und irreparable Umweltschäden“.

Die in der Annonce aufgegriffenen politischen / umweltpolitischen Kriterien, die die Maßstäbe, Richtinien und Auswahlfaktoren beschreiben, die aus gesellschaftlichen und politischen Debatten stammen und von Entscheidungsträgern wie Gesetzgebern, Regierung und Behörden / Institutionen bereits formal in Gesetzen, ( Förder- ) Programmen und Systemen integriert wurden, dienen einem ganz bestimmten gesellschaftlichen Lenkungseffekt / erzielen einen ganz bestimmten gesellschaftlichen Lenkungseffekt.

Hier die Auswahlfaktoren auf der BIHW-Annonce 06

01 NABU: → Die Folgen des unheilvollen „Betonparagrafen“
„Der massive Verbrauch von unbebautem Boden hat gravierende ökologische, ökonomische sowie soziale und gesundheitliche Konsequenzen, wie inzwischen viele Studien belegen. Denn: Wo Fläche verbraucht wird, wird der Boden mitsamt seinen Funktionen zerstört.“

Quelle: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/14738.html

02 BUND Baden-Württemberg: Stichwort „Bodenversiegelung“
→ Durch Betonierung und Asphaltierung verliert der Boden dauerhaft seine natürlichen Funktionen wie Wasseraufnahme, Filterwirkung und Kohlendioxidspeicher.
„Unversiegelte Böden sind ein zentraler Faktor bei der Bindung und Speicherung von Kohlendioxid. Somit dienen sie dem Klimaschutz. Zudem sind unversiegelte Böden die Grundlage für land- und forstwirtschaftliche Produktion und der Garant für die Sicherstellung der Ernährung.“
→ Stichwort Flächenfraß stoppen: Was können Sie tun ? Flächenfraß – Kein Ende in Sicht ?
„Landauf, landab kämpfen BUND-Aktive gegen den allzu sorglosen und verschwenderischen Umgang mit dem begrenzten und nicht
vermehrbaren
Gut Freifläche. An den Ortsrändern müssen für den Natur- und Artenschutz höchst wertvolle Streuobstwiesen den ausufernden Einfamilienhausgebieten weichen. Großzügige Gewerbegebiete fressen sich in die Landschaften und vernichten fruchtbaren Ackerboden.“
„Allensbach am Bodensee ist das jüngste, aber leider sicherlich nicht das letzte Beispiel, bei dem der BUND ein juristisches Vorgehen gegen eine fehlerhafte Behördenentscheidung in Erwägung zieht.“

Quelle: https://www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/Dokumente/Themen/Flaechenschutz/ONLINEVERSION_BUND_Flyer_Flaechenverbrauch_2303_RZ_FINAL_neu.pdf

03 Tagesschau: → Empfehlenswertes Video über Klimafolgen an einem konkreten Beispiel !
„Täglich werden 55ha als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen … Regen versickert hier kaum noch. Die Hochwassergefahr steigt. Lebensräume für Tiere verschwinden und … Anbauflächen für regionale Lebensmittel gehen verloren.“

Quelle: https://www.tagesschau.de/video/video-1234102.html

04 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima…: „Boden ist kein vermehrbares Schutzgut. Der Verlust wertvoller Acker- und Weideflächen durch Bebauung und Versiegelung ist nicht umkehrbar. Die Erhaltung der natürlichen Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktionen von landwirtschaftlich und forstlich genutzten Böden ist jedoch von besonderer Bedeutung, um nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser, die Pflanzen, die Luft, das Klima und den Boden selbst zu verhindern.“

Quelle: https://www.lanuk.nrw.de/themen/boden/bodenschutz-beim-planen-und-bauen/flaechenverbrauch


Zu guter Letzt wendet sich die Bürgerinitiative an die Bevölkerung, an den Gemeinderat von Keltern und an den Bürgermeister mit den Worten

→ Die Bürgerinitiative „Hofacker Weiler“ bittet die Bevölkerung, besonders die Vereine von Weiler, den Gemeinderat und den Bürgermeister von Keltern die Leitsätze 01-04 zu prüfen, sich fest hinter das Ziel des Deutschen Bundestages „Netto-Null“ zu stellen und den Aufstellungsplan zurückzunehmen. Ein solches Ziel zu erreichen braucht Vollstrecker !

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Screenshot: Amtsblatt der Gemeinde Keltern | 60. Jahrgang Nr. 36 | Freitag, 04. September 2026, S. 23


Lesen Sie den Bericht zur Annonce 05 der BIHW

und die Berichte zu den Annoncen 01 bis 04

Auf einen Blick

Ganzseitige Annoncen der Bürgerinitiative „Hofacker Weiler“ ( BIHW ) in den Gemeindenachrichten Keltern, dem Amtsblatt der Gemeinde Keltern

Jahrgang Nr. 21 | Freitag, 22. Mai 2026, S. 39
Jahrgang Nr. 22 | Freitag, 29. Mai 2026, S. 28
Jahrgang Nr. 23 | Freitag, 05. Juni 2026, S. 23
Jahrgang Nr. 28 | Freitag, 10. Juli 2026, S. 32
Jahrgang Nr. 35 | Freitag, 28. August 2026, S. 36
Jahrgang Nr. 36 | Freitag, 04. September 2026, S. 23