Warum erst jetzt – also sieben Jahre nach Gründung der Wählervereinigung ?

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Weiler / Keltern. Die Wählergemeinschaft WIR-IN-WEILER ( WIW ) veröffentlicht erstmals in dem offiziellen Amtsblatt der Gemeinde Keltern, in Gemeindenachrichten Keltern | Herausgeber: Gemeinde Keltern, 60. Jahrgang Nr. 36 | Freitag, 04. September 2026 unter der Rubrik „PARTEIEN / WÄHLERVEREINIGUNGEN“ auf Seite 23.
Der Text der Erst-Veröffentlichung lautet:
| Die Wählervereinigung WIR-IN-WEILER ( WIW ) hat nun über die Kommunale Aufsichtsbehörde die Erlaubnis erhalten, in den Gemeindenachrichten Keltern veröffentlichen zu dürfen. Die näheren Umstände, warum eine Veröffentlichung erst ab Freitag, den 04. September 2026 im Amtsblatt der Gemeinde erfolgt, während die WIW ihren ersten Artikel auf ihrem Webportal bereits am 16. März 2019 veröffentlichte, werden in der nächsten Ausgabe dargestellt werden. Die Wählervereinigung begrüßt ihre Leser und blickt einer guten Zusammenarbeit mit ihren Wählern entgegen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf über die im Impressum ausgewiesenen Kontaktdaten. Wir freuen uns über Anregungen zu unserem Wahlprogramm ! Autor: Ina Leibeck |
Die Frage, die sich dem Leser stellt, könnte sein:
Warum muss eine Wählervereinigung von der Kommunalen Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde einholen ?
Lesen Sie mehr dazu in der nächsten Ausgabe der Gemeindenachrichten oder bleiben Sie online !
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